Zentral für die Frage, wer für Unfallschäden und baumverbundene Risiken in der Verkehrssicherungspflicht (Haftung) steht, ist regelmäßig die Frage des Baumeigentums. Handelt es sich z.B. um Bäume an öffentlichen Straßen, öffentlichen Schulen, etc. stehen haftungsrechtlich die Gemeinden in der Verantwortung – sie sind verkehrssicherungspflichtig. Handelt es sich um Bäume auf Privatgrundstücken, Privatwegen und Privatparks sind die Privateigentümer als Haftende verantwortlich, wenn Person und Sachen durch die Privatbäume geschädigt werden. Für Waldbesitz gelten wiederum eigene Regeln. Regelmäßige Baumkontrollen und individuell durchgeführte Baumgutachten durch einen Baumfachmann / eine Baumfachfrau, sowie daraus resultierende qualifizierte baumpflegerische Maßnahmen können die Risiken für alle Beteiligten erheblich reduzieren.
Anwendbare Gesetze u.a.:
Auch Bauherren stellen regelmäßig Fällanträge. Hierbei ist relevant, ob ein Bebauungsplan vorliegt, welche Flächen bebaut werden dürfen, und ob eine entsprechende Baugenehmigung der Bauaufsicht vorliegt. Sind die Voraussetzungen erfüllt und die Fällanträge gestellt, sind ggf. Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen pro Baum zu leisten. Wichtig: Fällungen und Baumpflegemaßnahmen ohne Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde sind häufig illegal und strafbar.
Geht man durch den Babelsberger Park sieht man häufig Warnschilder bzgl. der Baumsicherheit, große Pilze an den Bäumen und Schädlingsbefall. Viele der Bäume sind Habitate – also z.B. abgestorbene Bäume, die wertvoll als Unterkunft und Nahrungsquelle für die heimischen Tiere wie Käfer und Vögel sind und aus diesem Grund stehen gelassen werden.
Auch auf anderen öffentlichen und privaten Grundstücken stellt sich die Frage nach der Verkehrssicherheit.
Ab einer definierten Größe und für die meisten Baumarten sind in Deutschland baumpflegerische Maßnahmen und Fällungen nur nach Freigabe der Unteren Naturschutzbehörden zulässig.
Der Baumkontrolleur liefert mit seiner standardisierten Baumkontrolle die Grundlage für die entsprechenden Maßnahmenanträge – wie z.B. einen Fällantrag oder einen Kronenschnitt.
“Jeder Baum ist ein Individuum – vor diesem Hintergrund bewerten wir fachlich den Zustand des Baumes und legen individuelle Maßnahmen fest, falls erforderlich. Diese werden dann nach Freigabe der Unteren Naturschutzbehörde veranlasst.”
(Dipl.-Ing. Anika Keiler, FLL-zertifizierte Baumkontrolleurin)
Unter einer Baumkontrolle versteht man gemeinhin die einfache Kontrolle des Zustands des Baumes von Baumumfeld bis in die Krone. Basierend auf der ersten Bestandsaufnahme des Baumes wird die Vitalität, Entwicklung, die notwendigen Kontrollintervalle und die notwendigen baumpflegerischen Maßnahmen in Form eines Kurzberichts / Kontrollblatts festgelegt. Es handelt sich dabei i.d.R. um eine einfache Baum-Sichtkontrolle, oft verbunden mit der Prüfung auf Fäulen und Höhlungen am Stamm. Baumkontrollen werden i.d.R. wiederholt und regelmäßig durchgeführt, um Risiken, die von Bäumen ausgehen zu vermeiden.
Oft wird eine ergänzende Untersuchung des Baumes erforderlich, die über eine einfache Sichtkontrolle (s.o.) hinausgeht. Dann spricht man von einer eingehenden Untersuchung. Dabei werden z.B. Hilfsmittel wie Sondierstab, Schonhammer und Resistographen eingesetzt; Höhlungen genauer untersucht und der Baum wird z.T. beklettert (z.B. um Nisthöhlen auf Fledermäuse zu untersuchen).
Unter einem Baumgutachten wird eine umfangreichere, tiefer gehende Untersuchung des Zustands des Baumes verstanden. Entsprechend fällt die Dokumentation / das Gutachten umfangreicher aus.
Häufig werden dabei zunächst Erfassungs- und Kontrollmethoden der einfachen Baumkontrolle genutzt, bei Notwendigkeit werden zusätzliche Untersuchungsmethoden durchgeführt.
Wir bieten FLL-Baumkontrollen und Baumgutachten gemäß FLL-Richtline u.a. in folgenden Orten und Regionen an:
Als Baumkontrolleur arbeiten wir nach der FLL-Baumkontrollrichtlinie, die als anerkannter Kontrollstandard in ganz Deutschland Einsatz findet.
Der Vorteil sind eine standardisierte Baumkontrolle und -dokumentation, die auch jedem qualifizierten Baumpfleger und den Mitarbeitern der Unteren Naturschutzbehörden bekannt ist.
Fa. KeilerGrün
Dipl.-Ing. Anika Keiler
Marienburger Allee 47
14055 Berlin
info [at] keilergruen.de
0176-540 730 17